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Persönliche Assistenz und Pflege bezahlen. (Leichte Sprache)

  • 5. Dez. 2025
  • 4 Min. Lesezeit

Viele Menschen wünschen sich Hilfe im Alltag.

Zum Beispiel persönliche Assistenz.

Oder Hilfe zu Hause.


Die wichtigste Frage ist oft:

Wer bezahlt das?


Die gute Nachricht:

Es gibt in Deutschland mehrere Wege, Hilfe bezahlt zu bekommen.


Die schlechte Nachricht:

Das System ist kompliziert.

Viele Menschen sind schnell überfordert.


Darum erklären wir hier alles einfach.


1. Welche Kosten werden bezahlt?

Je nachdem, was Sie brauchen, kann bezahlt werden:

• Persönliche Assistenz (im Alltag, bei der Arbeit, im Studium, in der Frei-Zeit)

• 24-Stunden-Assistenz im Schicht-Modell

• Pflege zu Hause

• Hilfe im Haushalt

• Begleitung zu Terminen

• Entlastung

• Hilfe zur Pflege

• Kosten für ein eigenes Assistenz-Team


Das heißt: Je nach Situation wird vieles bezahlt. Zum Beispiel Ihr Leben, Ihre Teilhabe, Ihre Pflege und Ihr Alltag.


Erklärung:

Teilhabe heißt: Alle Menschen können überall mitmachen.


2. Bezahlung durch das Persönliche Budget

Für Menschen mit körperlicher Behinderung ist das Persönliche Budget oft die wichtigste Möglichkeit.


Was ist das Persönliche Budget?

Sie bekommen Geld statt fertiger Hilfe.

Mit dem Geld können Sie sich selbst Assistenz einkaufen.


Das passt gut für:

• Menschen, die persönliche Assistenz brauchen

• Menschen, die selbst-bestimmt leben wollen

• Studierende, Berufstätige, Eltern mit Behinderung

• Menschen mit 24-Stunden-Assistenz

• Menschen mit hohem Assistenz-Bedarf


Vorteile:

• Sie bestimmen selbst

• Sie wählen Ihre Assistenz-Kräfte frei

• Sie haben die volle Kontrolle

• Sie können Ihr eigenes Team aufbauen


Wer bezahlt das Persönliche Budget?

• der Bezirk

• der Landkreis

• überörtliche Sozialhilfe-Träger

• in seltenen Fällen die Krankenkasse


Erklärung:

SGB IX ist ein Gesetz. Es regelt Hilfe für Teilhabe.

Sozialhilfe-Träger sind Ämter. Sie zahlen für Hilfe, wenn andere Stellen nicht zuständig sind.


3. Eingliederungs-Hilfe

Wenn Sie Assistenz brauchen, um am Leben teilzuhaben, ist die Eingliederungs-Hilfe zuständig.


Sie hilft zum Beispiel bei:

• Frei-Zeit

• Arbeit oder Studium

• Unterwegs-Sein

• Kommunikation

• Haushalt

• Teilhabe in der Gesellschaft

• einem selbst-bestimmten Leben


Wichtig: Hier wird oft auch die 24-Stunden-Assistenz bezahlt, mit Schicht-Modell.


Erklärung:

Eingliederungs-Hilfe heißt: Hilfe, damit Menschen mit Behinderung überall mitmachen können.


4. Hilfe zur Pflege

Diese Hilfe gibt es, wenn:

• Sie einen Pflege-Grad haben

• die Pflege-Kasse nicht genug bezahlt

• Ihr Einkommen und Vermögen geprüft wurde

• keine andere Stelle zuständig ist


Diese Hilfe zahlt zum Beispiel:

• Pflege-Sach-Leistungen

• Hilfe im Alltag

• Hilfe im Haushalt

• Betreuung

• Pflege-Hilfsmittel


Erklärung:

SGB XII ist ein Gesetz. Es regelt Sozialhilfe.

Pflege-Sach-Leistung heißt: Ein Pflege-Dienst kommt und hilft. Sie bekommen kein Geld, sondern die Hilfe direkt.


5. Pflege-Grad: Was bezahlt die Pflege-Kasse?

Wenn Sie einen Pflege-Grad haben, bekommen Sie je nach Grad jeden Monat Geld oder Hilfe.


Zum Beispiel:

• Pflege-Sach-Leistung (für Pflege zu Hause)

• Entlastungs-Betrag: 125 Euro im Monat

• Kombinations-Leistung

• Pflege-Hilfsmittel

• Verhinderungs-Pflege und Kurzzeit-Pflege

• Pflege-Geld


Für persönliche Assistenz zahlt der Pflege-Grad meist nur einen Teil. Aber er hilft trotzdem.


Erklärung:

Pflege-Grad zeigt: Wie viel Hilfe braucht eine Person?

Verhinderungs-Pflege heißt: Eine andere Person übernimmt die Pflege, wenn die feste Person mal nicht kann.

Kurzzeit-Pflege heißt: Pflege für kurze Zeit, zum Beispiel in einem Heim.


6. Kombination: Persönliches Budget und Pflege-Grad

Das ist die häufigste und beste Lösung für Menschen mit körperlicher Behinderung.


Ein Beispiel:

• Persönliches Budget bezahlt die Assistenz

• Pflege-Grad bezahlt die Pflege

• Entlastungs-Betrag bezahlt Haushalt und Alltag

• Verhinderungs-Pflege bezahlt, wenn jemand ausfällt


Diese Kombination ist erlaubt. Und sie funktioniert gut.


7. Wer hilft beim Antrag?

Viele Menschen scheitern nicht am Geld, sondern am Papier-Kram.


Wir helfen bei:

• dem Antrag stellen

• dem Wider-Spruch

• der Bedarfs-Ermittlung

• dem Hilfe-Plan-Gespräch

• dem Kontakt mit den Ämtern

• der Übersicht über Ihren Assistenz-Bedarf


Oft hilft schon ein gut geschriebener Antrag. Dann wird klar, welche Hilfe wirklich nötig ist.


Erklärung:

Wider-Spruch heißt: Sie sagen: Ich bin nicht einverstanden.

Bedarfs-Ermittlung heißt: Man schaut, wie viel Hilfe eine Person braucht.

Hilfe-Plan-Gespräch heißt: Ein Gespräch, bei dem man die Hilfe gemeinsam plant.

 

Person füllt einen Antrag aus

8. Ein Beispiel aus unserer Arbeit

Eine Kundin aus Bayern hat uns erzählt:

„Ich wusste nicht, dass mir so viel Assistenz zusteht. Ohne Hilfe beim Antrag hätte ich aufgegeben."


Genau deshalb ist Beratung so wichtig. Vielen Menschen steht mehr Hilfe zu, als sie denken.


9. Was macht das Pflegeteam Stuhler besonders?

Wir sind nicht nur ein Assistenz-Dienst.

Wir begleiten Sie durch ein kompliziertes System.


Das können wir besonders gut:

• viel Erfahrung mit dem Persönlichen Budget und 24-Stunden-Modellen

• enge Zusammenarbeit mit den Ämtern

• Hilfe bei Anträgen und Wider-Sprüchen

• klare Erklärung zur Bezahlung

• viele Jahre Erfahrung in Bayern

• klare Planung bei Schichten, Personal und Abläufen


Wir erklären einfach, was andere kompliziert machen.


10. Ihr Weg: kostenlos und unverbindlich

Wir bieten ein unverbindliches Gespräch an. Darin geht es um:

• Ihren Bedarf

• Möglichkeiten der Bezahlung

• eine gute Kombination von Leistungen

• Ihre Rechte nach SGB IX, XI und XII

• Assistenz in Augsburg und Umgebung

• Hilfe im Alltag, im Haushalt oder im 24-Stunden-Modell


Melden Sie sich jetzt bei uns. Wir schaffen Klarheit.

Pflegeteam Stuhler. Hilfe, die Menschen stärkt.


Erklärung:

Unverbindlich heißt: Sie müssen nichts entscheiden.

 

 
 
 

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